Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK) angehören, müssen Sie, ähnlich wie auch bei Medikamenten, einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. Diese Zuzahlung setzt sich aus einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,00€ und 10% der Therapiekosten zusammen.
Der Betrag verbleibt nicht in der Praxis, sondern an die Krankenkasse abgeführt. Zuzahlungen sind bei Antritt von Behandlungen fällig. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen.
Bitte informieren sie sich auch bei ihrer Krankenkasse.